FEUERLÖSCHER – INKLUSIVE RUNDUM-SERVICE.
Als Experten zum Thema Brandschutz endet unsere Leistung nicht nach dem Kauf. Ganz gleich, ob es um die Erst- oder Ersatzausstattung geht, eine Sachkundigenprüfung oder die Entsorgung von Feuerlöschern: Unser Service-Team ist immer für Sie zur Stelle und regelt Prüfung, Wartung, Installation sowie die Instandsetzung Ihrer Geräte.
EU-Verordnung 2025/1988: PFAS in Feuerlöschschäumen werden verboten – rechtzeitig umstellen!
Seit vielen Jahren kommen Fluorverbindungen, insbesondere Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), in Feuerlöschern zum Einsatz, vor allem in Schaumlöschern.
Ihre hohe Wirksamkeit macht sie zu einem beliebten Mittel zur Brandbekämpfung. Gleichzeitig bergen diese Verbindungen jedoch erhebliche Umweltprobleme:
Sie sind äußerst beständig, bauen sich in der Natur kaum ab und führen durch ihre Anreicherung in Böden und Gewässern zu langfristigen ökologischen Schäden.
Die angekündigte Gesetzesänderung – Verordnung (EU) 2025/1988 zum Verbot fluorhaltiger Feuerlöschschäumen wurde am 3. Oktober 2025 veröffentlicht.
Die Umstellung auf fluorfreie Alternativen ist damit verpflichtend.
Austausch Ihrer Feuerlöscher auf die neueste Generation
Wir bieten Ihnen den Austausch Ihrer bestehenden Feuerlöscher gegen moderne Geräte mit fluorfreiem Löschmittel an. Dabei orientieren wir uns an Ihren aktuellen Bestandslöschern und tauschen die Löschmitteleinheiten 1:1 aus.
Bitte beachten Sie, dass bei diesem Austausch die Anforderungen der ASR A2.2 – wie Brandlasten, Brandklassen, erforderliche Löschmitteleinheiten, geeignetes Löschmittel, Laufwege oder Kennzeichnung – nicht berücksichtigt werden.
Wir empfehlen daher eine umfassende Objektüberprüfung nach aktuellem Stand der ASR A2.2, die Folgendes umfasst:
• Ermittlung der Brandklassen
• Ermittlung der Brandlasten
• Berechnung der erforderlichen Löschmitteleinheiten
• Überprüfung der Laufwege
• Gegebenenfalls neue Positionierung der Feuerlöscher
• Festlegung der Kennzeichnung
Für die Überprüfung benötigen wir Unterlagen Ihres Objektes. Die Prüfung inklusive erforderlicher Begehungen ist kostenpflichtig.
Kontaktieren Sie uns gern für eine individuelle Beratung oder zur Terminvereinbarung.